Das Stopp-Schild....

Noch irgendwelche Fragen zum InuYasha-FanProjekt oder zu diesem Forum? Hier könnt ihr sie stellen und/oder beantworten

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Liferipper
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Beitrag von Liferipper »

Na ich meine vor der Zeit als es hier eine Demokratie gab -.-
Vor der Revolution und tralala XDD
Revolution? Wir haben im Krieg eins auf die Mütze gekriegt, und dann wurde beschlossen, dass wir die Demokratie zu haben wollen...
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Kagome1990
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Beitrag von Kagome1990 »

Es ist alles einfach nur zum kotzen,mehr muss ich denke ich gar nicht mehr dazu sagen.
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Neko
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Beitrag von Neko »

Wie grenzenlos muß Dummheit sein? Interessant dabei ist im Artikel folgende Aussage von Frau Kolb:
Den Kritikern, die wegen der Web-Sperren den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur befürchten, die schnell auch für andere Zwecke als die Bekämpfung von Kinderpornografie genutzt werden könne, und die daher die Freiheit des Internets als gefährdet ansehen, hielt Kolb entgegen: "Für mich hat die Freiheit des Internets ihre Grenzen, wo strafrechtliches Tun stattfindet."
Sätze dieser Art hört man von den Sperrbefürwortern öfters. Nun, überlegen wir mal kurz. Sie sagt, daß für sie die Freiheit des Internets dort aufhört, wo strafrechtliches Tun stattfindet. Äh...tut es das nicht sowieso? Ich wüßte nicht, daß Handeln, welches im normalen Alltag strafbar ist, im Internet erlaubt wäre. Wenn etwas strafbar ist (ob da alles sinnvoll ist, lassen wir jetzt mal kurz außen vor), dann ist es verboten, Punkt. Da stellt sich also gar nicht die Frage, wo diese gesetzeswidrige Handlung durchgeführt wird; ob auf der Straße um die Ecke oder im Internet. Und strafrechtliche Handlungen können und sollten auch geahndet werden. Dies kann bereits jetzt laut Gesetz geschehen, bei Kinderpornografie regelt das der § 184b des Strafgesetzbuches, und wenn die Taten im Internet veröffentlicht werden, können sie auch jetzt schon sofort gelöscht werden. Dafür braucht es keine unsinnigen Web-Sperren. Web-Sperren sind keine geeigneten strafrechtlichen Maßnahmen. Web-Sperren sind Zensur, welche keinen Einfluß auf eine Straftat hat.

Wenn ich mir also die Aussage von Frau Kolb durchlese, dann frag ich mich ob die Bevölkerung für dumm verkauft werden soll oder ob Frau Kolb (und einige andere) so dumm ist, daß sie nicht den Unterschied zwischen Maßnahmen gegen Straftaten und Zensur unterscheiden kann.

Und auch das Thema "Killerspiele" ist, wie sich zeigt noch lange nicht vom Tisch. So gibt es immer noch Politiker, die eine Ausweitung der Websperrungen nicht abgeneigt sind. Allerdings ziemlich interessant ist in diesem Artikel der letzte Absatz. So konnte man sich zu einem Verbot von Großkaliberwaffen in privaten Haushaushalten nicht durchringen... (wozu braucht jemand eine Großkaliberwaffe zu Hause?).

Wer sich mal Info zu dem Gesetzentwurf (PDF-Datei) für Kinderporno-Sperren genauer angucken will, kann das hier machen.
Link dazu gefunden auf Heise.de


Neko
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InuYashasLiLSis
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Beitrag von InuYashasLiLSis »

Wenn ich mir also die Aussage von Frau Kolb durchlese, dann frag ich mich ob die Bevölkerung für dumm verkauft werden soll oder ob Frau Kolb (und einige andere) so dumm ist, daß sie nicht den Unterschied zwischen Maßnahmen gegen Straftaten und Zensur unterscheiden kann.

Na Neko, was meinst du? Ich finde das zweitere triffts eher, um andere für dumm zu verkaufen sollte man wenigstens wissen worüber man redet, und wenn ich mir die politik anschaue seh ich da kein Wissen.


Auch was das andere angeht, ich kann dir nur vollkommen zustimmen. Aber es ist ja eh egal was ich als 15 jährige sag, ich hab politisch gesehen nichts zu melden.. Also was solls? >.<


Ich höre echt nur noch Killerspiele hier, Kinderpornos da.. Aber mit den WIRKLICH wichtigen dingen befasst sich komischer weise niemand.. Zum beispiel damit, was WIRKLICH der Grund für Kinderpornos ist, was WIRKLICH der grund für Amokläufe sind.. Die Politiker geben immer nur dem die Schuld, der gerade am geschicktesten Steht... Hier dem internet, da den Killerspielen ... und da fällt mir (zu den Spielen) nur folgender spruch ein: 70% der Amokläufer spielen Killerspiele, 100% essen brot :brick:

Na komm, wer verbietet uns jetzt das Brot essen? darauf wart ich auch schon -.-''
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Dulo
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Beitrag von Dulo »

es vergehen nur ein paar Tage und schon will die CDU die Internetspeeren ausweiten:
http://www.pcgames.de/aid,687982/CDU-wi ... r/PC/News/
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Sei
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Beitrag von Sei »

Assra, eigentlich geht der Spruch so: "3% aller Amokläufer haben "Killerspiele" gespielt, und 100% haben in der Nase gepopelt."
...Wobei das mit dem Brot essen auch gut ist XDDD

Hier mal was nettest aus der Süddeutschen Zeitung (Donnerstg, 18. Juni 2009 / Süddeutsche Zeitung Nr. 137 / Seite 5). Ich habe zwei Antworten rot makiert, bei denen ich (glaube ich) nichts weiter zu sagen muss, da offensichtlich ist wie unglaublich hirnlos das ganze ist...
Verzeiht mir Rechschreibfehler, aber ich hab das ganze aus der Zeitung abgetippt XD
Sperrstunde im Internet
Von Felix Berth
Ein neues Gesetz soll den Zugang zu Kinderpornographie im Netz erschweren - die Hürden sind aber leicht zu umgehen.

Der Bundestag soll an diesem Donnerstag ein Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie im Internet beschließen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Welche Seiten werden gesperrt, welche werden gelöscht?
Die große Koalition hat sich auf den Grundsatz "Löschen vor Sperren" verständigt. Doch die Kompetenzen nationaler Sicherheitsbehörden enden an den Staatsgrenzen - deutsche Behörden können keine Internet-Sperrungen anordnen, wenn Seiten aus dem Ausland gespeist werden. In diesen Fällen - den Standardfällen bei Kinderpornographie im Netz - sollen Behörden bei ausländischen Providern eine Löschung fordern. Scheitert dies, soll die Sperrung kinderpornographischer Seiten möglich sein.
Was sieht ein deutscher Internet-Nutzer, wenn er eine gesperrte Seite anklickt? Hat das juristische Konsequenzen für ihn?
Er sieht ein Stopp-Schild wie das abgebildete. Strafrechtlich bleibt dies nach dem Beschluss der Koalition folgenlos. Ursprünglich war geplant, dass deutsche Internet-Provider (zum Beispiel T-Online) deren Daten an das Bundeskriminalamt weitergeben sollten.
Welche Behörde ordnet die Sperrungen an? Wer kontrolliert diese Behörde?
Die Liste der gesperrten Seiten wird vom Bundeskriminalamt (BKA) geführt. Ein fünfköpfiges Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten soll die Sperrliste kontrollieren.
Werden die gesperrten Seiten einzeln von Mitarbeitern der Polizei angesehen?
Ja, die Sperrung erfolgt nicht durch ein computerisiertes Verfahren. Das Bundeskriminalamt recherchiert selbst und ist auf Hinweise der Landeskriminalämter und anderer Institutionen angewiesen. "Das BKA muss selbst Kriterien festlegen, was als kinderpornographisch einzustufen ist", sagt Klaus Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Können versehentlich andere Seiten gesperrt werden? Ist das in anderen Ländern schon geschehen?
Solche Fehler sind wahrscheinlich. Vor einigen Jahren waren Webseiten der Schweizer Hochschulen nicht erreichbar, weil deren Rechner eine Internet-Adress-Nummer erhielten, die vorher ein rechtsextremes Portal gehabt hatte. Weil die Sperrlisten nicht aktuell genug waren, wurden die Hochschulseiten zeitweise gesperrt.
Wer haftet in diesem Fall für den entstandenen Schaden?
Die Haftung der Provider ist im Gesetzentwurf eingeschränkt: Sie haften nur, wenn sie die Sperrung "nicht ordnungsgemäß umsetzen". Dass der Staat einen eventuellen Schaden übernehmen würde, steht nicht explizit im Entwurf.
Ist die Liste des BKA geheim?
Ja. Allerdings ist in Australien bereits eine Sperrliste publik gemacht worden - vermutlich durch einen Hacker.
Wie aufwendig ist es, die Sperren zu umgehen?
Nicht nur die Internet-Community hält dies für einfach; selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte in einem Gutachten fest, dass alle Sperrtechniken "mit einem vergleichsweise geringen Aufwand umgangen werden" können. Die Tricks unterscheiden sich je nach Sperrtechnik, sind aber von Computerkundigen zum Teil in wenigen Minuten zu erledigen.
Welche Teile des Internets bleiben von den Sperren ausgenommen?
Newsrooms und Chatrooms werden nicht erfasst. Kritiker erwarten, dass das Geschäft mit der Kinderpornographie, das sich schon heute großenteils in diesen Bereichen abspielt, noch stärker dorthin abwandert.
Können die Sperren auf andere Bereiche - zum Beispiel illegales Glücksspiel - ausgedehnt werden?
Technisch ist dies möglich. Um zu signalisieren, dass dies politisch nicht erwünscht ist, will die Koalition das bestehende Telemediengesetz nicht antasten, weil es für die ganze Branche gilt. Stattdessen sollen die neuen Regeln in einem "Zugangserschwerungsgesetz" stehen.
Und hier etwas erfreulicheres:
Das Netz schlägt zurück
Von Johannes Boie
Internet-Nutzer organisieren eine Kampagne gegen "Zensur"

Damit hatte Dieter Wiefelspütz wohl nicht gerechnet: Der Innenpolitiker der SPD gab der Berliner Zeitung ein Interview, in dem er sinngemäß forderte, die geplanten Internetsperren auch auf andere kriminelle Aktivitäten als die Kinderpornographie anzuwenden. Der Aufschrei, der daraufhin durchs Netz ging, war so gewaltig, dass Wiefelspütz sich zu folgender Klarstellung veranlasst sah: "Ich bin strikt gegen Zensur." Das erste Zitat sei nur ein Missverständnis gewesen. Wiefelspütz dürfte damit eine Lektion gelernt haben, die derzeit auch Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) erfahren muss. Sie lautet: Das Netz ist mächtig, es hat die Kraft für gewaltige politische Kampagnen.
"Ruf im Bundestag an", heißt eine Aktion des Blogs netzpolitik.org, wo im Minutenabstand über neue Aktionen gegen die geplanten Internetsperren nachgedacht wird. Telefonnummern von Politikern werden veröffentlicht. Der digitale Protest bekommt Stimmen - auch für jene Politiker, die das Internet ignorieren möchten. Spätestens am Tag der Bundestagswahl wird dies nicht mehr möglich sein: Seit klar ist, dass die Sperren nicht verhindert werden können, unterhalten sich Surfer auf dem populären Blog spreeblick.com darüber, dass sie nie wieder SPD wählen wollen. Beim Kampf gegen die Internetsperren stellen Blogger, Twitter-Benutzer und Forenbetreiber ihr Können als Gegenöffentlichkeit erstmals in Deutschland erfolgreich unter Beweis.
Wer im Netz etwas auf sich hält, beteiligt sich an der Debatte, verbreitet Argumente, schreibt Texte oder stellt technische Hilfsmittel bereit. Die Netzgemeinde fühlt sich durch das Gesetzesvorhaben persönlich angegriffen. Für die Surfer ist es ihre digitale Freiheit, die eingeschränkt werden soll. Der Widerstand gegen die Pläne ist längst zu einer Art digitaler Bewegung geworden - durchaus humorvoll, aber mit Argumenten untermauert. Dabei eint der gemeinsame Kampf die weitläufige Netzwelt. Sogar die Hardcore-Porno-Seite youporn forderte ihre "German users" auf, eine Online-Petition gegen das Gesetzesvorhaben beim Bundestag zu unterzeichnen. Diese Petition steht im Mittelpunkt des Protestes. Bis heute wurde der Text, der von der 29-jährigen Berliner Bloggerin Franziska Heine geschrieben wurde, von mehr als 134.000 Menschen online unterzeichnet. Keine deutsche Online-Petition war je erfolgreicher.
In die Wut auf die geplanten Sperren mischt sich im Netz auch Verwunderung über die Argumente ihrer Befürworter: "Ich bin seit 1998 im Internet und habe schon alles gesehen, aber noch nie irgendwas mit Kinderpornographie", schreibt ein Kommentator in Bezug auf das Argument von Anhängern der Netzsperren, man müsse Nutzer vor der unerwünschten Konfrontation mit Kinderpornographie schützen. Und als das Bundesfamilienministerium behauptet, die Betreiber von kinderpornographischen Seiten verdienten "monatliche Millionenbeträge", kontert der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter, der zu den meistgelesenen Bloggern in Deutschland gehört: Keiner seiner wegen Kinderpornographie angeklagten Mandanten habe auch nur einen Cent für das Material bezahlt. "Alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, aus E-Mail-Verteilern. Manche kriegen es ganz normal auf DVD mit der Post." 140 Blogger haben den Text aufgegriffen und weiterverbreitet. Dem digitalen Protest zufolge sind die geplanten Sperren kontraproduktiv: "Sie sind nur Sichtblenden", ärgert sich der Arbeitskreis gegen Zensur und Internetsperren auf der eigenen Webseite. Seiten mit kinderpornographischem Angebot sollten besser komplett gelöscht werden. Die digitale Protest-Kampagne wird nicht zentral gesteuert, vielmehr verbreitet sie sich unkontrolliert - eine virale Internetkampagne, von deren Schlagkraft werbetreibende Unternehmen nur träumen können. Der Familienministerin von der Leyen haben die Blogger übrigens den Spitznamen "Zensursula" verliehen. Eine einfache Google-Abfrage zählt derzeit 624.000 Treffer für diesen Begriff. Er wird im Netz mittlerweile dazu verwendet, die einzelnen Blogtexte und Twitter-Aufrufe zum Protest gegen die Netzsperren mit einem einheitlichen Stichwort zu versehen.
Zuletzt geändert von Sei am Fr Jul 10, 2009 5:52 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Dulo
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Beitrag von Dulo »

gibt wieder etwas neues das man z.b. hier nachlesen kann:
http://www.computerbase.de/news/wirtsch ... tzsperren/
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Beitrag von blue »

Yo!

Tauss (Piratenpartei) hat als Mitglied des Bundestages ein "Organstreitverfahren" eingeleitet. Er sagt (völlig richtig), dass der vorgeschriebene Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens hier nicht eingehalten wurde. Dies wurde in der "2. und 3. Lesung" bereits von der FDP deutlich festgestellt, allerdings ohne die von Tauss nun initiierte Konsequenz.

Hier wird also erst mal das Verfahren bemängelt. Das kann zum jetzigen Zeitpunkt bereits eingebracht werden.

Was in dem Artikel (wie auch bei heise) nicht oder nicht richtig rüberkam: Es handelt sich dabei nicht um eine Verfassungsbeschwerde. Erst eine Verfassungsbeschwerde würde den Inhalt des Gesetzes betreffen resp. dessen Auswirkungen. Eine Verfassungsbeschwerde kann aber erst eingereicht werden, wenn das beklagte Gesetz (frühestens durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) in Kraft getreten ist.

Aktuell steht jetzt für den 10.07.09 eine Beratung im Bundesrat an (wobei dieser dem Gesetz nicht zustimmen muss, sondern lediglich Einspruch erheben kann). Erst danach wird es dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Lehnt dieser nicht ab, dann wird das Gesetz veröffentlicht und kann in Kraft treten. Und erst dann ist eine Verfassungsbeschwerde möglich.

Und nur mal so angemerkt - die Netzgemeinschaft schaut diesem Ablauf nicht untätig zu. Wir haben all diese Stationen ganz genau im Blick...

MfG, blue....
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Neko
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Beitrag von Neko »

Ist zwar schon etwas älter, habs aber jetzt erst gefunden. Aber wenn man aufs Datum achtet, schon interessant. Mir fällt dazu nichts mehr ein...

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Neko
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Beitrag von Dulo »

Anscheinend denkt Zensursula schon über Politisch anders denkende nach. Und es betrifft ausgerechnet die gruppe Menschen die deren Politik immer ähnlicher wird.


Von der Leyen denkt an weitere Internetsperren
3. August 2009, 15:40 Uhr

Noch bevor das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz in Kraft treten konnte, äußerte sich die Bundesfamilienministerin zu weiteren Netzsperren, etwa nationalsozialistische Internetseiten betreffend. Ihrer Meinung nach drohe das Internet zu einem rechtsfreien „Chaosraum†œ zu werden, weshalb weitergehende Debatten notwendig seien.

Die Bundesfamilienministerin wurde dazu am Wochenende vom Hamburger Abendblatt gefragt, weshalb keine Internetseiten, die Nazi-Propaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen, gesperrt werden sollen. Von der Leyen betonte daraufhin die Wichtigkeit des Vorgehens gegen Kinderpornografie im Netz, räumte aber auch ein, dass weitere Debatten nötig seien: „Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.†œ

Obwohl das Bundesfamilienministerium diese Aussage nachträglich gegenüber Welt Online relativierte, sehen Kritiker des Zugangserschwerungsgesetzes ihre Befürchtungen bestätigt. Demnach ist Ursula von der Leyen dem Gedanken nicht abgeneigt, die einmal etablierte Sperrinfrastruktur auch für andere Themengebiete zu verwenden. Dies wird auch durch das Dementi vom heutigen Tage unterstrichen. So heißt es zwar, die Bundesfamilienministerin hätte keineswegs eine Ausweitung der Internetsperren oder ein anders geartetes konkretes Vorgehen gegen weitere rechtswidrige Inhalte als Kinderpornografie angekündigt. Andere Deutungen seien nicht durch den Wortlaut des Interviews gedeckt. Von der Leyen begrüße allerdings die durch das Interview angestoßene gesellschaftliche Debatte über die Freiheit und Grenzen des Internets.

Dass über Derartiges gar nicht diskutiert werden müsse, konstatiert dabei Uwe Vetter des law blogs. Er stellt dabei fest, dass das Mobben, Beleidigen und Betrügen nicht nur im Internet möglich ist. Auch im wirklichen Leben könne man, „zum Beispiel Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon†œ, anderen schaden. „Aber egal, wie man es macht – es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet.†œ Mehr noch sieht er ein Problem darin, dass von der Leyen in der Menschenwürde plötzlich einen Auftrag des Staates sieht. Die per Grundgesetz jedem Bürger eingeräumte Menschenwürde sei eigentlich ein Abwehrrecht gegen den Eingriff des Staates. „Frau von der Leyen münzt das Abwehrrecht gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen – der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können.†œ

Auch Vertreter der Linken und Grünen äußerten sich nach dem neuerlichen Vorstoß kritisch. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur geht noch weiter und wirft der Bundesministerin erneut das Hantieren mit falschen Zahlen vor. So verwies von der Leyen in ihrem Interview mit dem Hamburger Abendblatt darauf, dass auch ihre Kritiker ihr nicht sagen könnten, was der Staat machen solle, wenn Kinderpornografie in einem „fernen Land†œ gehostet werde. Tatsächlich, so der AK Zensur, befindet sich ein Großteil der Kinderpornografie im Netz allerdings auf Servern in den USA, Westeuropa und auch Deutschland. Dies stellte der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft bereits im März dieses Jahres fest.

Noch ist das Zugangserschwerungsgesetz nicht rechtsgültig. Allerdings haben sich die fünf größten deutschen Provider dazu verpflichtet, eine den Gesetzesvorschriften ähnliche Sperrinfrastruktur einzurichten und ab Oktober auch einzusetzen. Dem Zugangserschwerungsgesetz selbst hängt dabei bereits ein Organstreitverfahren an, dass die Korrektheit des Gesetzgebungsverfahrens klären soll. Weitere Klagen wurden bereits angekündigt. Auch steht eine Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler noch aus.
Quelle: Computerbase
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Sei
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Beitrag von Sei »

Ein Grund zum Jubeln ?!
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Beitrag von blue »

Yo!

Zumindest ein Grund für Optimismus. Im Prinzip haben wir nun ein Jahr Zeit erhalten, um die Sache entgültig zu kippen.

MfG, blue....
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Beitrag von Sei »

Ich frage mich, ob es noch eine Chance gibt, das rückgängig zu machen... :|
Ich werde jedenfalls nächstes Mal im PolitCamp 1.0 sein. Letztes Mal gab es da ja schon eine Disskusion dazu. Mal sehen was diesmal kommt.
Wirklich zufrieden bin ich damit nämlich immer noch nicht :x
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Beitrag von Sei »

Hier wieder was neues.
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